Auszug aus der Ausstellungsordnung (AO):



Die AO wird mit Betreten des Ausstellungsgeländes anerkannt. Die AO wird auf Anforderung an alle Aussteller kostenlos zugeschickt bzw. ist diese vor der Ausstellung (auf Anfrage) erhältlich. Bitte beachten Sie die durch CORONA geänderte, erweiterte Ausstellungsordnung.

Die komplette Ausstellungsordnung findet Ihr: HIER

Jeder Hundehalter/Aussteller/Besucher haftet gemäß BGB für Schäden, die er oder ein von ihm beauftragter Dritter oder/und sein(e) Hund(e) im gesamten Ausstellungsbereich verursachen.

Jeder Hundehalter entfernt sofort und unaufgefordert evtl. durch seinen Hund verursachte Verunreinigungen. Eine Mißachtung dieser Regelung durch den Hundeführer bringt die sofortige Disqualifikation des Hundes, sowie Aberkennung evtl. bis dahin erreichten Ausstellungsergebnisse mit sich.
Mit Betreten des Austellungsgeländes gilt zwischen dem Hundeführer / Aussteller / Besitzer des Hunde als vereinbart: Jeder Verstoß gegen dieses Reinheitsgebot und der sofortigen, unaufgeforderten Reinigung evtl. durch den Hund des
Hundeführer´s / Aussteller´s / Besitzer´s des Hundes verursachten Verunreinigung welche nicht SOFORT entfernt wird zahlt der Hundeführer / Aussteller / Besitzer des Hundes eine sofortige Strafzahlung in Höhe von 35,00 Euro pro nachgewiesenem Verstoß gegen diese Reinigungsverpflichtung.
Diese Zahlung wird sofort fällig.
Bei Zahlungsverweigerung ist der Veranstalter befugt die Polizei zur Feststellung der Personalien und Durchsetzung eines evtl. Hausverbotes gegen den Hundebesitzer zu rufen. Die Einsatz und Ermittlungskosten sowie evtl. anfallende Kosten zur Rechtsverfolgung, Durchsetzung von Forderungen gehen auf den verursachenden Hundehalter über.

Die Hunde sind gemäß den übergebenen Tagesplan in die Ringe zu führen. Ein Nachrichten(Nachbewertung) der Hunde nach erfolglosem Richteraufruf bleibt ausgeschlossen.

Der ausführende Verein und dessen Erfüllungsgehilfen sind von JEDER Haftung befreit
.

Für jeden, in das Ausstellungsgelände eingebrachten Hund (egal ob Besucher oder Aussteller) ist ein ausgefüllter, gültiger internationaler Impfpass (Heimtierausweis) mit eingetragener Tollwutschutzimpfung (empfohlen wird Vollimpfung), mindestens 4 Wochen und höchstens 1 Jahr alt, als Nachweis der erfolgten Impfungen mitzubringen und auf Verlangen vorzuweisen. Die Entscheidung zur Einbringung von Hunden trifft im Einzelfall das für den Ausstellungsort zuständige Veterinäramt.

Den Anordnungen der Ausstellungsleitung, Ringrichtern und Ordnern ist unbedingt Folge zu leisten. Die Hunde sind im gesamten Ausstellungsgelände, entweder durch Chipeinbringung, Tätowierung und/oder eindeutig angebrachte Steuermarke mit Adressanbringung des Besitzers zu kennzeichnen. Die Abgabe der Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Nenngebühr und Anerkennung der AO.


Wir verweisen auf das Ausstellungsverbot für kupierte Hunde. Aussteller mit Hündinnen die sich in der Hitze (läufig sind)befinden werden außerhalb der Messehallen gerichtet. Wir bitten diese Aussteller um Rücksichtnahme und extra Anmeldng bei der Ausstellungsleitung (Einlass). Der Zutritt ,ohne
Sondergenehmigung der Ausstellungsleitung, mit läufigen Hündinnen in die Ausstellungshalle ist nicht gestattet.